Am 1. Mai tritt eine folgenreiche Änderung auf dem Arbeitsmarkt in Kraft: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet. Der deutsche Arbeitsmarkt steht dann auch Arbeitnehmern aus Polen, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Tschechien, Slowenien und der Slowakei offen. Bisher gelten für diese acht Staaten noch Beschränkungen.





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