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DGB: Freigrenzen müssen auch für Erwachsene gelten!

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Mit Unverständnis reagiert der DGB Emscher-Lippe auf die Aufforderung des Integrationscenters für Arbeit Gelsenkirchen (IAG) an einen Hartz-IV-Empfänger, die Höhe der Geldgeschenke anlässlich seiner Hochzeit mitzuteilen. Auch wenn es sich hierbei lediglich um Übereifer eines Sachbearbeiters gehandelt haben sollte, müsse der Versand derart unmenschlicher Schreiben verhindert werden.

DGB Vorsitzender Josef Hülsdünker: „Wenn das IAG schon auf die Idee kommt, Hochzeitsgeschenke auf das ALG II anzurechnen, dann müssten sie eigentlich auch nach den Kosten der Feier fragen, um  sie zu bezuschussen!“.

Der DGB fordert, die neuen deutlich angehobenen Freigrenzen für Geldgeschenke auch auf Erwachsene auszuweiten. „Das wäre gerechter und würde solche Missgriffe, wie den des IAG, in Zukunft vermeiden.“ so Hülsdünker.

 

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