Laut DGB hätte die derzeit von Bundestag und Bundesrat beratene „Schuldenbremse“ im Grundgesetz katastrophale Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Staates und damit der Kommunen in der Emscher-Lippe-Region. Beabsichtigt sei eine Begrenzung der Neuaufnahme von Krediten auf 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Bundesländer sollen ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr machen dürfen.
„Durch diese Begrenzung wird die Finanzierung öffentlicher Investitionen über Kredite nahezu ausgeschlossen. Die Politik beraubt sich damit selbst ihrer Handlungsfähigkeit. Wenn es diese Bremse bereits gäbe, wären beispielsweise die beiden Konjunkturpakete nicht möglich gewesen und die Pleite unserer Städte unausweichlich“, erläutert der DGB Regionsvorsitzende Josef Hülsdünker. Durch die Regelung drohe eine Eskalation der Bildungsmisere in der Emscher-Lippe-Region, der endgültige Verfall öffentlicher Straßen und Gebäude und durch die fehlenden Investitionen ein enormer Arbeitsplatzverlust. Auch die vorgesehene Konjunkturklausel zur Verschiebung der Schuldengrenze nach oben oder unten in Anhängigkeit zur Wirtschaftslage hält der DGB für unwirksam. Sie sei nicht so gestaltet, dass in Zeiten schlechter Konjunktur der Staat durch kreditfinanzierte Investitionen einspringen könne.
Letztlich sei nach den Plänen bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020 der Haushaltsausgleich notwendig. Dies führe nach Einschätzung des DGB dazu, dass „das Kaputt- Sparen“ schon jetzt beginnen müsse, lange bevor die tiefen Finanzkrater der Wirtschaftskrise überhaupt ausgelotet seien. Der DGB Emscher-Lippe fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten auf, im Interesse der Region diesem Vorhaben nicht zuzustimmen.
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