Tausende Leiharbeiter können jetzt nicht nur Lohnnachforderungen stellen, sondern auch ihre Rente verbessern und gegebenenfalls mehr Arbeitslosengeld bekommen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund hin.
Leiharbeiter, die nach den Tarifverträgen der CGPZ bezahlt wurden, können die Differenz zwischen ihrem Lohn und dem Lohn der Stammarbeitnehmer nachfordern. Zugleich sind die Verleiher verpflichtet, die sich daraus ergebenden höheren Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachträglich zu entrichten. Dies hat Auswirkung auf die erworbenen Rentenpunkte und damit die Höhe der zukünftigen Rentenzahlungen. Leiharbeiter die nach ihrer Tätigkeit arbeitslos wurden oder werden, können mehr Arbeitslosengeld auf Basis der höheren Lohnzahlungen geltend machen beziehungsweise die Überprüfung bereits erteilter Bescheide beantragen. Gewerkschaftsmitglieder bekommen bei der Umsetzung ihrer Ansprüche Rechtsschutz von ihrer Gewerkschaft.
„Die Verleihunternehmen und ihre Lobbyisten sind bereits unterwegs, um Gesetzesänderungen zu erwirken, die ihnen die Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge ersparen. Das wäre inakzeptabel, da der gesetzlichen Sozialversicherung enorme Beitragszahlungen durch die christlichen Dumpinglöhne entgangen sind. Wir fordern daher, dass die Sozialversicherungsträger die Nachforderungsverfahren jetzt durchziehen und dass keine Gesetze beschlossen werden, die Unrecht im Nachhinein legitimieren“, fordert DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.
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