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Tariftreuegesetz NRW jetzt verabschieden!

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Schon vor der Landtagswahl 2010 hatte der DGB mit den rot-grünen Kandidaten der Emscher-Lippe Region ein Tariftreue- und Vergabegesetz verabredet. „Die gewählten Abgeordneten haben Wort gehalten, jetzt muss der vorliegende Gesetzesentwurf am 22. Dezember im Nordrhein-Westfälischen Landtag beschlossen werden. Wir erwarten, dass Rot-Grün die Gesetzesnovelle in der vorliegenden Fassung beschließt“, verlangen die Gewerkschaften in der Emscher-Lippe-Region.

Die wichtigsten Anliegen der Gewerkschaften sind zum einen die Sicherstellung von Tarif- und Mindestlöhnen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Der im Gesetz vorgesehene Mindestlohn soll 8,62 € dabei nicht unterschreiten. Zum anderen will der DGB verhindern, dass sich Unternehmen, die um öffentliche Aufträge konkurieren, auf Grund von Lohndumping erfolgreich als Wettbewerber durchsetzen können. Die Gewerkschaften hoffen, so auch bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der öffentlich beauftragten Firmen zu erreichen. Ein weiterer Effekt, so die DGB-Gewerkschaften in der Emscher-Lippe Region, könnte die Senkung der Aufstocker in der Region sein, die trotz Arbeit weiterhin bei der Hartz IV-Behörde für Wohngeld anstehen müssen.
Sorge hingegen bereitet den Gewerkschaften die im Gesetzentwurf vorgesehene Bagatellgrenze für Aufträge unter 20.000 €. Hier soll das Tariftreuegesetz nicht greifen. Das kritisieren die Gewerkschaften, weil sehr viele öffentliche Aufträge unter dem Volumen von 20.000 € liegen, und sie befürchten ferner, dass die Verwaltungen große Aufträge in kleine Pakete zergliedern könnten, um die Umsetzung und Überprüfung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes zu umgehen. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, sämtliche Umgehungstatbestände im Gesetz auszuschließen“, fordert DGB Regionsvorsitzender Josef Hülsdünker.
 

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