Zwei Tage bevor der NRW-Landtag über den Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beschließt, hat nun auch das Bundeskabinett den Mindestlohn für Zeitarbeit beschlossen. Der DGB in der Emscher-Lippe-Region begrüßt beide Initiativen. „Wenn nicht alles täuscht, sind wir auf dem Weg zu einem gesetzlichen Mindestlohn. Der ist längst überfällig und wird von den Gewerkschaften seit langem gefordert“, freut sich DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.
Bei aller Freude über die Einführung von Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in der Zeitarbeit erkennen die Gewerkschaften jedoch nicht, dass auf einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn verzichtet werden könnte. Nur er könne dem weit verbreiteten Lohndumping in der Wirtschaft Einhalt gebieten. Am Beschluss des Bundeskabinetts bemängeln die Gewerkschaften in der Emscher-Lippe-Region, dass der Mindestlohn für Zeitarbeiter im Westen nur 7,89 Euro betragen soll und damit unterhalb der gewerkschaftlichen Forderung nach mindestens 8,50 Euro liegt.
Außerdem beklagen die Gewerkschaften, dass den Zeitarbeitern die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort nach wie vor verwehrt wird. DGB und Gewerkschaften fordern hier die gleiche Entlohnung wie für die Stammbelegschaften.
Nach Auffassung der Gewerkschaften wird die Politik an einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nicht vorbei kommen, auch wenn Mindestlöhne nun mit ersten kleinen Schritten eingeführt werden. „Mehr als 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen den Mindestlohn und ein Ende des Lohndumpings. Da wird die Politik nicht genügend Atem haben, um den Druck aus der Arbeitnehmerschaft längerfristig zu widerstehen. Massenhaftes Lohndumping und die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die politischen Gewichte zu Gunsten eines gesetzlichen Mindestlohnes verschoben“, erklärt Hülsdünker.
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