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Die Zukunft gehört den Stammbelegschaften!

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Angesichts des leichten Wirtschaftsaufschwungs appelliert der DGB an die Unternehmen in der Region, ihre Stammbelegschaften auszubauen, statt auf Leiharbeit zu setzen. Leiharbeit rechne sich bestenfalls kurzfristig, dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg versprächen dagegen die Stammbelegschaften. Sie identifizierten sich besser mit den Betriebszielen und seien nicht durch Arbeitsplatzsorgen gehemmt.

Nach Ansicht der Gewerkschaften sei es an der Zeit, Leiharbeit effektiv einzudämmen. Dazu seien nicht nur Gesetzesänderungen notwendig, sondern auch ein Umdenken der Arbeitgeber. „Vielfach wird behauptet, Leiharbeit sei notwendig, um flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren. Wir sagen: das geht auch mit Stammbelegschaften, zum Beispiel durch Arbeitszeitkonten“, meint DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.

Der DGB weist darauf hin, dass die oft genannten Vorteile der Leiharbeit nicht zutreffen. So ende Leiharbeit in den allermeisten Fällen für die Beschäftigten nicht mit dem Übergang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Lediglich sieben Prozent der Leiharbeiter schaffen es nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Leiharbeit komplett hinter sich zu lassen.

Auch der Fachkräftemangel, der in der Metallverarbeitung des nördlichen Ruhrgebiets bereits spürbar ist, lasse sich laut DGB mittelfristig nicht durch Leiharbeitnehmer abfangen. „Wirtschaftlicher Aufschwung und demographische Entwicklung werden schon bald die besonders qualifizierten Kräfte aus dem Leiharbeitsmarkt fegen. Vorausschauende Unternehmenspolitik beginnt deshalb schon heute mit verstärkter Ausbildung der benötigten Nachwuchskräfte und Verbreiterung der Stammbelegschaften“, sagt DGB-Chef Hülsdünker und fordert ein Umdenken in der betrieblichen Personalplanung.

Zudem widerspreche das deutsche Leiharbeitsgesetz dem EU-Recht. Eine seit 2008 geltende EU-Richtlinie schreibe zeitliche Befristung von Leiharbeit und gleiche Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter und Stammbelegschaften vor. „Wir halten diese Regelungen für sinnvoll und finden es sehr bedauerlich, dass der deutsche Gesetzgeber keine Anstalten macht, dies in nationales Recht umzusetzen. Aber das kann sich rasch ändern“, so Hülsdünker.

 

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