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DGB: Bei Neuordnung der Arbeitslosenbetreuung keine neuen Fehler machen!

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat jetzt dem Landrat, den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern aus Bottrop und Gelsenkirchen seine Anforderungen an die zukünftige  „Neuorganisation des Hartz IV-Systems“ übermittelt. „Vor Ort“ will der DGB in der Emscher-Lippe-Region mit diesem Beschluss für die langfristige Sicherung einer paritätisch finanzierten, gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werben. Für den DGB steht dabei außer Zweifel, dass Langzeitarbeitslose integrierter Bestandteil der Arbeitslosenversicherung bleiben müssen, unabhängig davon „von welchem Organisations- oder Finanzierungssystem sie betreut werden“. Auch dürfe ein einheitlicher Arbeitsmarkt nicht aus dem Blick geraten. Reibungsverluste zwischen Arbeitsagentur und Vestischer Arbeit beispielsweise müssten verringert und nicht weiter vergrößert werden.

Der DGB will die politisch Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass „Arbeitslosigkeit und Arbeitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind, für die der Bund in finanzieller und inhaltlicher Verantwortung steht“. Die rund 330 Millionen Euro, die alle Städte der Emscher-Lippe-Region für die „Kosten der Unterkunft“ für Langzeitarbeitslose in diesem Jahr aufzubringen haben, ließen bereits erahnen, was den kommunalen Haushalten passiert, wenn Bund und Land sich aus der arbeitsmarktpolitischen Verantwortung stehlen.

Der DGB in Emscher-Lippe warnt außerdem davor, Arbeitsmarktpolitik als Sozialpolitik misszuverstehen. „Es ist wenig arbeitsintensiv ‚1-Euro-Kräfte’ an Wohlfahrtsverbände zu verteilen. Etwas ganz anderes ist es aber, auf Anforderungen des Beschäftigungssystems in großräumigen Arbeitsmärkten zu reagieren. Im Kreis Recklinghausen, wo zehntausende ihre Beschäftigung im Ruhrgebiet oder darüber hinaus finden, wäre eine einzelne Stadt mit ihrem arbeitsmarktpolitischen Latein schnell am Ende“, meint DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.

„Im Kern geht es uns darum, die Fehler der Hartz-IV-Einführung vor sechs Jahren auszumerzen ohne dabei wieder neue Fehler zu machen“ erläutert DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker die Absicht des DGB. Seinerzeit sei die Umstellung „übers Knie gebrochen worden“. Dies drohe nun wieder, da die Neuordnung bereits zum 1. Januar des nächsten Jahres greifen muss, aber die dafür notwendige Gesetzgebung des Bundes noch nicht vorliegt.
 
Hintergrund der anstehenden Neuordnung des „Hartz IV-Systems“ ist ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2007, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Kommunen für Verfassungswidrig erklärt hat.
 

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Foto: (c) Gisela Peter/ pixelio.deGelsenkirchener
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