Grund dafür ist laut DGB der sogenannte Progressionsvorbehalt, der bei steuerfreien Einkünften zur Anwendung kommt. Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld werden zwar steuerfrei ausbezahlt, aber sie werden bei der Berechnung des Steuersatzes für die gewöhnlichen Einkünfte mit einbezogen. Die Steuerberechnung des Finanzamts wird daher für das steuerpflichtige Jahres-Einkommen eine höhere Steuer berechnen, als der Arbeitgeber jetzt bei der Auszahlung abzieht. Die Differenz wird schließlich mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 eingefordert.
„Die Kurzarbeit ist in der Krise ein sehr wertvolles Instrument zur Sicherung vieler tausender Arbeitsplätze. Durch die Steuersystematik droht aber vielen Beschäftigten im nächsten Jahr eine böse Überraschung, die auch einige hundert Euro kosten kann.“ erläutert DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.
Der DGB rät den Kurzarbeitern für die anstehende Nachzahlung Geld zu sparen, auch wenn dies vor dem Hintergrund der Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit schwer falle. Eine entsprechende Planung werde durch Online-Rechner erleichtert, die im Internet zu finden sind. So biete zum Beispiel das Finanzamt Bayern einen solchen Rechner an: http://www.finanzamt.bayern.de/Service/Berechnungsprogramme/Progressionsvorbehalt/rechner.asp
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