Koch. Immer wieder Koch. Mal gegen Ausländer, mal für härtere Strafen bei Jugendlichen, mal für Arbeitspflicht statt Arbeitslosenunterstützung. Immer rechtspopulistisch, nie um Fairness, sozialen Ausgleich oder soziale Gerechtigkeit bemüht. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch war bei der Aufklärung des CDU-Spendenskandals ein Abwiegler, keine Hilfe für den Staatsanwalt. In der jüngsten hessischen Finanzaffäre, wo es um den „organisierten“ Schutz von Millionären und CDU-Mitgliedern vor dem Finanzamt geht, hat Koch erneut kein Interesse an richterlicher Aufklärung.
Aber das Langzeitarbeitslose von der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise vom Steuerzahler keinen Euro zuviel und am liebsten gar keinen Euro ohne Arbeitsleistung erhalten sollten, ist ihm hingegen eine Herzensangelegenheit. Sein jüngster Vorschlag, eine Arbeitsverpflichtung für Arbeitslose einzuführen, ist für diesen Ministerpräsidenten Ziel führender, als Besserverdienern ihre gesetzliche Steuerschuld abzuverlangen.
Warum das rechtspopulistisch ist?
Zunächst einmal ist diese Politik ungerecht, weil der hessische Fiskus offenbar „von ganz oben“ angehalten wird, Steuerflüchtige, Einkommensmillionäre und Parteimitglieder wie die Wolskis steuerlich zu schonen. Immerhin: Staatsanwalt und Richter sind bereits aktiv. Der Kochsche Vorschlag, Arbeitslosen erst dann Unterstützung zu gewähren, wenn sie eine Arbeitsleistung erbracht haben, bemüht das rechtspopulistische Vorurteil, wonach Arbeitslose nicht wirklich arbeiten wollen, sich Leistungen erschleichen und Beschäftigte sich fragen müssten, warum sie morgens früh zur Arbeit gehen, während die (faulen) Arbeitslosen ihren Tag im Bett oder vor dem Fernseher vertrödeln. Rechte Parteien im Kreis Recklinghausen haben Kochs Parole allzu gerne aufgegriffen und zur Begründung die gerade genannten Vorurteile angeführt. Dem DGB wird in Leserbriefen und Kommentaren mal mehr oder weniger deutlich vorgeworfen, sich vor diese Arbeitsverweigerer zu stellen und sich den „Ordentlichen“ und „Arbeitsamen“ mit dem Vorwurf des Rechtspopulismus in den Weg zu stellen. Dabei zeigen wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erfahrungen, dass sich arbeitslose Menschen - auch die in staatlicher Grundsicherung - alle Mühe geben, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Forscher wie Ronald Gebauer stellen fest: „es gibt keine massenhafte Störung der Arbeitsbereitschaft“, die allermeisten bemühten sich, der „Zone der Unsicherheit“ zu entkommen.
Grundgesetz gegen Rechtspopulismus
Ein Blick ins Grundgesetz und in die Geschichte kann zusätzliche Orientierung bringen. Abgesehen davon, dass die Arbeitsverpflichtung für Arbeitslose aus Sicht von Unternehmen, Wirtschaft und Gewerkschaften volkswirtschaftlich abwegig und Krisen verschärfend erscheint, würden auch die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte tangiert. Dazu heißt es in Artikel 12 des Grundgesetzes:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen….
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Das ist deutlich.
Aus Erfahrungen klüger werden!
Diesen Grundgesetzartikel gibt es wegen einschlägiger Erfahrungen mit öffentlicher Arbeitsverpflichtung von Arbeitslosen. Dazu heißt es im Nachschlagewerk „Wikipedia“:
„Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das in einer dem Deutschen Reich vergleichbaren Situation bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Neben einer Verringerung der sichtbaren Arbeitslosigkeit brachte dieser Pflichtdienst für Bulgarien Vorteile, da er als „Schule der Nation“ wirkte. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen, aber auch in weiter links stehenden Kreisen beachtet worden, wo besonders der Effekt der staatsbürgerlichen Erziehung Anklang fand.
In Deutschland führte die Regierung Brüning 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit dienen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt, die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht, wie zum Beispiel beim Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg.“[1]
„Im Januar 1932 wurde der Freiwillige Arbeitsdienst der Stadt Coburg eingerichtet, der Prototyp des späteren Reichsarbeitsdienstes. Arbeitslose, männliche Jugendliche wurden in einem Barackenlager im Coburger Stadtteil Wüstenahorn zwecks vorübergehender Beschäftigung und Erziehung kaserniert. Bei Weigerung der Teilnahme am Arbeitsdienst, meist Bauarbeiten, wurde der Bezug von städtischen Sozialleistungen gestrichen. Den Dienstwilligen verblieb von ihrem Lohn ein wöchentliches Taschengeld von 3,5 Reichsmark.“[2]
Aufpassen!
Vermutlich weiß niemand, ob Roland Koch dieses weiß. Aber wir wissen: Eine gerechtere Verteilung von Arbeit, Einkommen und Steuerlast sind eines sozialen und demokratischen Rechtsstaates würdig und für seinen Bestand unabdingbar. Arbeit zum „Hartz IV-Tarif“, die weder eine Lohnarbeit noch auskömmlich ist , noch mit einem gesetzlichen Mindestlohn entgolten wird und weder dem deutschen Arbeitsrecht noch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, sondern dem eines „Aufsehers“ unterworfen ist, entspricht nicht mehr den Rechtsnormen unseres demokratischen und sozialen Rechtsstaates.
[1] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsdienst, 01.02.2010
[2] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Coburg_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus#Arbeitsdienst, 01.02.2010
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